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Datenschutz einführen – Ablauf

Ablauf unserer Datenschutzberatung

Nach gründlicher Erstanalyse beraten und unterstützen wir Sie bei dem Aufbau eines maßgeschneiderten Datenschutzkonzeptes für Ihr Unternehmen.

1. ERSTGESPRÄCH

Beim Erstgespräch prüfen wir die Rahmenbedingungen und klären die grundsätzlichen Fragen, die zur Angebotserstellung nötig sind. Das Angebot erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden.

2. ANALYSE UND EMPFEHLUNGEN

Damit unsere Datenschutzberatung möglichst passgenau auf Ihr Unternehmen abgestimmt werden kann, ermitteln wir im Zuge einer Erstanalyse den Ist-Zustandes des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.
Sie erhalten eine Bewertung der technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.

  • Analyse vom gegenwärtigen Ist-Zustand des Datenschutzes und der IT-Sicherheit Ihres Unternehmens entsprechend § 9 BDSG
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verarbeitungen mit personenbezogenen Daten
  • Bewertung von Sicherheitslücken, Schwachstellen und potentielle Gefährdungen in Prozessen mit personenbezogenen Daten
  • Dokumentation und Abgleich mit den gesetzlichen Bestimmungen
  • Prüfung der Erforderlichkeit einer Vorabkontrolle (§ 4d Abs. 5 BDSG)
  • Dokumentation der Ergebnisse über den Stand des Datenschutzes mit Maßnahmenempfehlungen in einem abschließenden Bericht, ggf. auch als Präsentation
  • Bestellung zum Datenschutzbeauftragten
     

3. UMSETZUNG UND LAUFENDE BETREUUNG

Anhand der Ergebnisse der Erstanalyse erstellen wir ein Datenschutz-Gesamtkonzept, welches optimal auf die Bedingungen Ihres Unternehmens konzeptioniert ist. In einem abschließenden Bericht erhalten Sie eine Übersicht über die von uns empfohlenen Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung.

  • Optimierung der technischen und organisatorischen Abläufe der Datenerhebung und Datenverarbeitung
  • Entwicklung betrieblicher Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Aufbau eines Datenschutzkonzeptes
  • Ggf. Durchführung der Vorabkontrolle (§ 4d Abs. 5 BDSG)
  • Datenschutz Schulungen: Mitarbeiterschulungen
  • Beantwortung konkreter Anfragen von Mitarbeitern zum Datenschutz

Während der gesamten Laufzeit des mit uns geschlossenen Vertrages stehen wir Ihrem Unternehmen als kompetenter Datenschutzbeauftragter bei allen Angelegenheiten zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zur Verfügung.

Gehen Sie kein Risiko ein. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch.

Gerne sthen wir Ihnen auch telefonsich zur verfügung.
Tel: 0261 45098815-0

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