Gehören Sie zu den 60%, die die DSGVO noch nicht umgesetzt haben?
Die Experten für Datenschutz aus Koblenz!
Wir sind die Experten für Datenschutz aus Koblenz. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die optimale Strategie in Sachen Datenschutz für Ihr Unternehmen in der Region Koblenz. Wir bieten Ihnen fest kalkulierbare Kosten, kurzfristige Verfügbarkeit unserer Fachkräfte und Know-how in rechtlichen Belangen.
Seit der Umsetzung der DSGVO im Mai 2018 kommt auf Unternehmen in Sachen Datenschutz nicht nur in Koblenz, sondern europaweit eine Menge Verwaltungsarbeit zu. Dabei verliert man gerade in den Fallstricken der neuen Verordnung schnell den Überblick – und begibt sich unbewusst auf rechtlich gefährliches Gebiet. Als Ihr Berater für den Datenschutz sind wir in Koblenz für Sie aktiv. Ob Sie nun einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen bestellen möchten oder ein Audit durchführen lassen wollen: Wir sind gerne für Sie im Einsatz!
Aktiv für Sie im Einsatz: Unsere Datenschutzberatung
Gerade kleineren Unternehmen empfehlen wir dringend eine umfassende, unverbindliche Datenschutzberatung. Denn die zahlreichen, umfangreichen Dokumentations- und Auskunftspflichten, die seit Einführung der DSGVO verpflichtend auf Unternehmen aller Art zukommen, sind ohne genaue Kenntnisse schwer bis überhaupt nicht einzuhalten. Unsere Datenschutzberatung unterstützt Sie bei der Einhaltung der relevanten Datenschutzrichtlinien – und natürlich sind wir auch für Sie da, wenn Sie die Verordnung in Ihrem Unternehmen umsetzen lassen wollen. Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte (IHK) sind wir Ihr Partner in Sachen Datenschutz – von der Vorbereitung über die Umsetzung bis hin zu dauerhafter, regelmäßiger Kontrolle.
Die neue DSGVO betrifft jedes Unternehmen!
Auch wenn noch längst nicht alle Urteile zur neuen DSGVO gesprochen sind, eines ist sicher: nämlich die Tatsache, dass die neue DSGVO jedes einzelne Unternehmen betrifft, was gewerbsmäßig personenbezogene Daten speichert und verarbeitet. Ab einer Mindestbeschäftigungszahl von neun Mitarbeitern reicht es auch nicht aus, die Verordnung im Unternehmen umzusetzen – es muss zusätzlich ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt es hier oft an Zeit, um eigene Mitarbeiter zu Datenschutzbeauftragten fortzubilden. In diesem Falle stehen wir Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter gerne zur Seite und kümmern uns um alle anfallenden Aufgaben, die zur Einhaltung der neuen DSGVO nötig sind. So halten Sie Ihre Kapazitäten frei, können sich auf Ihr eigentliches Geschäft konzentrieren und sind trotzdem immer auf der rechtlich sicheren Seite!
So können Sie Ihren externen Datenschutzbeauftragten finden
Einen externen Datenschutzbeauftragten zu finden ist schwieriger, als man meint. Denn schließlich soll Ihr externer Datenschutzbeauftragter zu 100 % auf die Anforderungen Ihres Unternehmens passen. Damit Sie in Ruhe herausfinden können, ob wir als Ihr Datenschutzbeauftragter in Ihr Konzept passen könnten, bieten wir Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch. Wir beraten Sie umfassend zu unseren Möglichkeiten und erstellen Ihnen im Anschluss ein maßgeschneidertes Angebot, was alle besprochenen Konditionen und den Umfang beinhaltet. Erst dann brauchen Sie sich zu entscheiden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Ihre Vorteile:
- Fest kalkulierbare Kosten für Ihr Unternehmen
- Keine Kosten für Aus- und Fortbildung, Fachliteratur
- Kurzfristige Verfügbarkeit der notwendigen Kompetenz
- Keine (teil) Freistellung von Mitarbeitern für diese Aufgabe, kein Kündigungsschutz
- Fokus auf Datenschutz
- Keine Betriebsblindheit
- Oftmals höhere Akzeptanz bei den Beteiligten
- Vermeidung von Interessenskonflikten
- Synergien aus der Erfahrung über mehrere Unternehmen hinweg

Wir stellen Ihnen einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen aus Koblenz und Umgebung.
Wann wird ein Datenschutzbeauftragter benötigt?
- Das Unternehmen beschäftigt mindestens neun Mitarbeiter, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Ob es sich dabei um fest angestellte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Aushilfen handelt, ist irrelevant. Sofern diese Arbeiten am Computer verrichtet werden, ist von einer automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen.
- Das Unternehmen übermittelt personenbezogene Daten geschäftsmäßig, erhebt oder verarbeitet diese. Beispiele für solche Unternehmen sind Auskunfteien, Adressverlage oder Marktforschungsunternehmen. Die Anzahl der Beschäftigen spielt dann keine Rolle.
- Das Unternehmen verarbeitet besonders sensible Daten, wie beispielsweise Gesundheitsdaten oder nimmt Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen. In solch einer Situation besteht unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten eine grundsätzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Unternehmen für die keine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht, sind ebenfalls zur Umsetzung und Einhaltung der DSGVO verpflichtet.
Gerne unterstützen wie Sie mit einem einmaligen Audit.
Absicherung durch einen externen Datenschutzbeauftragten für Koblenz und Umgebung.
Damit Sie in den Fallstricken der neuen Verordnung nicht den Überblick verlieren, stehen wir von Idelberger Consulting Ihnen hilfreich zur Seite. Gerade kleinere Unternehmen sind mit den zahlreichen Dokumentations- oder Auskunftspflichten überfordert.
Wir beraten Sie ganzheitlich zu allen EU-DSGVO-Themen. Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte (IHK) unterstützen wir Sie natürlich auch bei der Umsetzung der Verordnung in Ihrem Unternehmen. Von der Vorbereitung über die Umsetzung bis hin zur Kontrolle sind wir für Sie da.
Der Gesetzgeber sieht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, wenn:
Mehr als 9 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten beschäftigt sind oder/und der Geschäftszweck die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist.
Kleinere Unternehmen sind ebenfalls zum Datenschutz verpflichtet. Nur die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten entfällt. Die Einhaltung des Datenschutzes obliegt allein der verantwortlichen Stelle.
ZERTIFIZIERUNGEN


Im Rahmen der Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten bieten wir folgende Leistungen an:
- Integration Datenschutz in ganzheitliches Projektmanagement
- Prüfung der Datenschutzmaßnahmen und der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach §9 BDSG / Art. 32 EU-DSGVO
- Kontrolle der Protokolldaten, §31 BDSG
- Erstellung und Ausarbeitung von Verträgen der Auftragsdatenverarbeitung §11 BDSG / Art. 28, 29 EU-DSGVO
- Bearbeitung von Auskunftsersuchen Betroffener, §34, §35 BDSG
- Prüfung der Zulässigkeit der Übermittlung in Drittstaaten, §4b, §4c BDSG
- Prüfung der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen, §6b BDSG und am Arbeitsplatz, § 32 BDSG
- Prüfung der Regelungen zur Mitarbeiterkontrolle
- Rechtmäßigkeit der Profilbildung, §6a BDSG
- Datennutzung zum Marketing und Kundenwerbung, §28 BDSG, §7 UWG
- Durchführung von Vorabkontrollen / Begleitung von Datenschutzfolgenabschätzung
- Ansprechpartner für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Behörden
- Erstellung von Datenschutz- und Sicherheitskonzepten / Datenschutzmanagementsystem
- Durchführung von Schulungen
Was kostet es Sie, wenn Sie uns ansprechen?
Nichts für ein kostenloses Erstgespräch. Danach erhalten Sie ein unverbindliches
Angebot, das sich nach Ihren Anforderungen und dem Umfang des besprochenen Leistungsinhalts richtet.
Wie viel kann es kosten, wenn Sie nichts tun?
Die Datenschutz-Grundverordnung sieht bei einem Verstoß gegen den Datenschutz Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.